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In enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Traunstein und den Landkreisgemeinden wurde eine organisatorische und technische Basis für die einheitliche und wirtschaftliche Prozessunterstützung entsprechend den Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinien (*1) geschaffen. Hauptvorteile der gesicherten elektronischen Verfahrensabwicklung sind:
Antragskurzerfassung mit Anlage der eAkte Im Aktenvorblatt werden die Antragsdaten erfasst und stehen ab diesem Zeitpunkt für die automatische Übernahme in die zu erstellenden Dokumente zur Verfügung. ->1 x erfassen, n x verwenden.
Hinzufügen der Beilagen zur Geschäftsfallakte Gescannte oder vom Architekten mitgelieferte Anlagen werden direkt in die Register der eAkte eingefügt. -> Sachbearbeitung ohne Rückgriff auf die Papierdokumente.
Durchführung der Beteiligungen im gemeindlichen Aufgabenbereich Bereits bei der Gemeinde werden die externen und internen Stellen elektronisch beteiligt. Die notwendigen Dokumente werden direkt in der eAkte erstellt -> Wegfall von Postwegen.
Sachbearbeitung in der Gemeinde Durchführung der notwendigen Arbeiten direkt im System mit nachweisbarer Vorgehensdokumentation. Abwicklung aller Vorgänge, die eigenständig in der Gemeinde beschieden werden können -> elektronischer Verfahrensablauf.
Übergabe an den (Land)Kreis Freigabe der Arbeitsergebnisse durch die Verantwortlichen in der Gemeinde mit automatischer Signalisierung im (Land)Kreis. -> Freigabe über gesicherte Rechtestruktur.
Eingang im Land(Kreis) – Antragseingangsprüfung Vollständiger elektronischer Antragseingang inkl. aller Dokumente der bisher Beteiligten. Übergabe der Daten an ein Fachverfahren über XBAU mit DMS-Referenz. -> Plausibilisierte Antragsdaten mit einheitlicher Schreibweise.
Sachbearbeitung im (Land)Kreis Durchführung der Genehmigung mit Anzeige des Arbeitsfortschritts und der Ablage in der eAkte. -> optional andere Fachverfahren integrierbar.
Rückmeldung Verfahrensabschluss Abschluss des Workflows mit elektronischer Information der Gemeinde. -> elektronische Verfügbarkeit des Bescheids und aller weiteren Geschäftsfalldokumente.
Zu allen Zeiten stehen die aktuellen und abgeschlossenen Vorgänge für die Einsicht zur Verfügung. Es gibt die Einzelfallauskunft und die Gesamtübersicht über alle Vorgänge einer Gemeinde. Die eAkte bietet die Übersicht über alle erstellten und eingegangenen Dokumente.
(*1) Zusammenfassung der Anforderungen zur EU Dienstleistungsrichtlinie: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt werden können.“
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